Müllentsorgung

Es sollte eigentlich jedem Kleingartenpächter schon aus unserer Satzung herraus bekannt sein, dass es nicht gestattet ist, den im eigenen Garten anfallenden Müll einfach innerhalb des Kleingartengeländes zu entsorgen.

Diese Form der Müllentsorgung ist eine strafbare Handlung. Der Vorstand bittet alle Mitglieder, die Kenntnis hiervon haben, uns dieses zu melden. Wir werden die wilden Müllhalden in unserem Gartengelände nicht länger dulden und werden mit allen Mitteln dagegen vorgehen.



Pächterwechsel

Der Vorstand weist nochmals darauf hin, dass jeder Garten vor dem Pächterwechsel durch die Schätzkommission abgeschätzt werden muss und alle dazu gehörenden Formalitäten in der Geschäftsstelle geregelt werden.