Ruhezeiten/Lärmbelästigung

Unsere Gartenordnung lautet:

Der Kleingärtner, seine Angehörigen sowie seine Gäste sind verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. Lärmen, lautes oder anhaltendes Musizieren, auch durch Rundfunk oder Musikapparate, Schießen oder ähnliche Störungen sind verboten. Es dürfte selbstverständlich sein, dass auf Gartennachbarn Rücksicht genommen wird und vor allem während der Mittagszeit von 13:00 bis 15:00 Uhr (Montag bis Freitag) jegliches Lärmen zu unterlassen ist. Am Wochenende von Samstag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr, sowie an den Feiertagen gilt absolute Ruhe im Gartengelände.

Der Kleingarten ist ein Erholungsgebiet!