Jahresrechnung

Damit wir unseren finanziellen Verpflichtungen pünktlich nachkommen können, muss die aktuelle Jahresrechnung zukünftig immer bis Ende Dezember des Vorjahres bezahlt sein (Beispiel: Jahresrechnung 2017 muss bis Ende Dezember 2016 bezahlt sein). Ab 15. Januar wird kostenpflichtig gemahnt. In diesem Zusammenhang erinnern wir nochmal daran, dass dies eine Bringschuld ist. Bitte haben Sie Verständnis für diese Maßnahme.


Versicherung

Bitte denken Sie daran, dass am 01. Januar das neue Versicherungsjahr beginnt. Die fälligen Versicherungsbeiträge sind auf der Jahresrechnung 2017 mit aufgelistet. Diese ist unaufgefordert bis Ende Dezember 2016 zu bezahlen, ansonsten besteht kein Versicherungsschutz für 2017.