Kontaktverbot (Coronakrise)

Wahrung des Kontaktverbotes in Zeiten der Coronakrise. Bedenken Sie als Pächter*in, dass für Außenstehende zwangsläufig der Eindruck einer Party entsteht, wenn sich eine größere Anzahl von Personen, Erwachsenen/Kindern auf einer Gartenparzelle aufhalten. Auch wenn alle zu einer häuslichen Gemeinschaft gehören!
Passt auf euch auf und bleibt gesund.


Bund-Länder-Beschluss (Coronavirus)

Liebe Kleingärtner*innen,
aus gegebenem Anlass und mit Blick auf das kommende Osterwochenende weisen wir noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass ausnahmslos alle Bürger und damit auch die Kleingartenpächter die Regelungen aus dem Bund-Länder-Beschluss in vollem Umfang einzuhalten haben.
Es gilt bislang keine Ausgangsperre. Fahrten zum Kleingarten und der Aufenthalt im Kleingarten sind erlaubt. Bitte beachten Sie hinsichtlich der Wegstrecke aber, dass Aufenthalte im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren Person oder den im Haushalt lebenden Personen oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt sind.
Ziel aller muss es sein, der Pandemie den Nährboden zu nehmen und das sind nun mal die Menschen. Je weniger Kontakte stattfinden, umso langsamer schreitet die Verbreitung voran. Machen Sie bitte mit und bleiben Sie gesund!