Verbrennen von Gartenabfällen

In Schleswig-Holstein ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ab sofort nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Denn vor Kurzem trat eine neue Landesverordnung in Kraft. Bislang durfte man Pflanzenreste fast ohne Einschränkungen verbrennen.

Gartenabfälle komplett verwerten

Die neue Pflanzenabfallverordnung des Landes Schleswig-Holstein lässt das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile nicht mehr zu. Es muss eine vollständige Verwertung von Gartenabfällen erfolgen. Eine Verwertung im eigenen Garten ist durch Kompostierung oder durch Schreddern zu Mulchmaterial möglich. Auch die Entsorgung über die Biotonne oder auf den Recyclinghöfen ist möglich.

Verordnung in Schleswig-Holstein seit 11. Juni in Kraft

Grund für die neue Regelung sind zum Beispiel Rauch und Gerüche, die beim Verbrennen entstehen. Außerdem wird dabei Kohlendioxid freigesetzt. Zudem verschenkt man die in den Pflanzen enthaltenen Nährstoffe. In Kraft getreten ist die neue Verordnung am 11. Juni 2021.

Es gibt nur wenige Ausnahmen

Lediglich in nicht zusammenhängend bebauten Gebieten ist das Verbrennen noch erlaubt. Aber auch nur dann, wenn es keine Alternativen gibt. Außerdem müssen diese Verfeuerungen der Gartenabfällen vorher bei der Abfallbehörde angezeigt werden. Übrigens: Wer seine Gartenabfälle einfach in die Natur kippt, muss mit Bußgeldern rechnen.

Brauchtumsfeuer bleiben erlaubt

Brauchtumsfeuer wie Biikebrennen, Osterfeuer oder das private Lagerfeuer unter Beachtung des Natur- und Artenschutzes bleiben erlaubt. Weitere Ausnahmen gelten im gewerblichen Bereich der Baumschulen, des Gartenbaus und der Landschaftspflege. In diesen Fällen ist keine Anzeigepflicht gegeben.