• 01.Apr

    Gemeinschaftsarbeit 2023 Anlage I und II

     

    Ab April jeden 1. Samstag im Monat.

    Letzter Termin 07. Oktober.

    Treffpunkt am Vereinsheim um 10:00 Uhr.

    Die 6 Stunden Gemeinschaftsarbeit müssen bis zum 15.10.2023 komplett abgearbeitet sein! Eine Nacharbeit ist nicht mehr möglich!

    Es besteht auch jederzeit die Möglichkeit, sich arbeiten im Büro abzuholen um die Gemeinschaftsarbeit abzuleisten.

    Bei nicht geleisteter Gemeinschaftsarbeit muss ein Ausgleichsbetrag von 25,– € pro Stunde gezahlt werden.

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Mit freundlicher Unterstüzung unserer Sponsoren: