Gemeinschaftsarbeit Anlage VII

Änderung der Durchführung

Es werden in diesem Jahr 4 feste Termine ausgeschrieben:

13.04.19, 25.05.19, 20.07.19 und 31.08.19.

(Daten können sich ändern)

Somit hat jeder Kleingärtner die Möglichkeit seine Gemeinschaftsarbeit an diesen Tagen abzuarbeiten. Die Arbeit wird vor Ort eingeteilt. Das Mitbringen von Werkzeug wird rechtzeitig bekannt gegeben. Bei nicht geleisteter Gemeinschaftsarbeit muss ein Ausgleichsbetrag von 25,– € pro Stunde gezahlt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Anlagenvertreter.