Wasserversorgung

Anfang November wird voraussichtlich die Wasserversorgung eingestellt. Wir bitten alle Gartenfreunde, sodann die Entlüftung der Leitung vorzunehmen. Bitte die Wasseruhren ablesen und die Uhrenstände bis zum 15. Oktober beim Obmann oder in der Geschäftsstelle abgeben. Vordrucke erhalten Sie in der Geschäftsstell oder Sie drucken sich die im Internet unter www.kgv-e.de aus.Denken Sie bitte daran, Ihre Wasseruhr vor Frost zu schützen.


Häcksler Aktion

Es wird in diesem Jahr eine Häcksler Aktion geben. Dazu benötigen wir noch tatkräftige Unterstützung. Im Geschäftszimmer liegt eine Liste aus, in der ihr Euch eintragen könnt. Da wir nicht alle zur selben Zeit benötigen, werden wir es flexibel gestalten. Es besteht hier nochmal die Möglichkeit seine Gemeinschaftsarbeit abzuleisten. (Für alle Anlagen).

 Geplant sind die Tage vom 07.10. bis 09.10.2021. An diesen drei Tagen (Do., Fr., Sa.) wird es auch zu Behinderung in der Zufahrt zur Anlage kommen. Dies versuchen wir weitestgehend kurz zu halten. Beginn morgens 09:00 Uhr und Ende ist gegen 18:00 Uhr geplant.

Wir benötigen auch Helfer, die eine Motorsäge besitzen und diese auch fachgerecht bedienen können. Das benötigte Verbrauchsmaterial (Kraftstoff, Öl) kann gegen Vorlage einer Rechnung (Bon) erstattet werden.

Persönliche Schutzausrüstung (wie Handschuhe, festes Schuhwerk, Schutzbrille, Gehörschutz, lange Kleidung, ggf. wetterfeste Kleidung etc.) sind mitzubringen.

 Der Vorstand hofft auf eine rege Beteiligung.


Jahresmitgliederversammlung 2021

Sollte die Wetterlage es zulassen findet die Veranstaltung, wie geplant am 18.09.2021, ab 15:00 Uhr statt. Dieses Jahr sind keine Gäste zugelassen. Es gilt das allgemeine Abstandsgebot sowie das Gebot, Kontakte nach Möglichkeit auf ein Minimum zu beschränken.

 Hinweise an die Teilnehmer:

  •  Bitte bleiben Sie der Versammlung fern, sollten Sie Symptome einer Grippe oder Atemwegserkrankung haben bzw. in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten.
  • Kommen Sie ausreichend früh, um Gedränge zu vermeiden.
  • Den Eintrag in die Anwesenheitsliste, sowie in die Kontaktdatenliste nehmen Sie bitte mit Ihrem eigenen Kugelschreiber vor. Sollten Sie keinen dabeihaben, erhalten Sie von uns einen, den Sie dann bitte mitnehmen.
  • Bitte nicht gleichzeitig die Toiletten aufsuchen und setzen Sie beim Toilettengang eine Schutzmaske auf.

Jahresmitgliederversammlung 2021

Liebe Kleingärtner*innen,

aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie können wir dieses Jahr, nicht wie gewohnt unsere Jahreshauptversammlung abhalten. Da wir dennoch allen Mitgliedern die Teilnahme an der Beschlussfassung zu wichtigen Entscheidungen für unseren Verein ermöglichen wollen, laden wir am 18.09.2021 Beginn um 15:00 Uhr zu einer Präsenzveranstaltung unter freien Himmel ein. Die Versammlung wird ordnungsgemäß, durch Bekanntgabe in der Fachzeitschrift und im Aushang der Schaukästen einberufen und wird unter Einhaltung der entsprechenden landesrechtlichen Dokumentations-, Abstands- und Hygienebedingungen abgewickelt. Hierzu ergehen noch gesonderte Hinweise. Bei schlechtem Wetter wird die Veranstaltung abgesagt.


Verbrennen von Gartenabfällen

In Schleswig-Holstein ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ab sofort nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Denn vor Kurzem trat eine neue Landesverordnung in Kraft. Bislang durfte man Pflanzenreste fast ohne Einschränkungen verbrennen.

Gartenabfälle komplett verwerten

Die neue Pflanzenabfallverordnung des Landes Schleswig-Holstein lässt das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile nicht mehr zu. Es muss eine vollständige Verwertung von Gartenabfällen erfolgen. Eine Verwertung im eigenen Garten ist durch Kompostierung oder durch Schreddern zu Mulchmaterial möglich. Auch die Entsorgung über die Biotonne oder auf den Recyclinghöfen ist möglich.

Verordnung in Schleswig-Holstein seit 11. Juni in Kraft

Grund für die neue Regelung sind zum Beispiel Rauch und Gerüche, die beim Verbrennen entstehen. Außerdem wird dabei Kohlendioxid freigesetzt. Zudem verschenkt man die in den Pflanzen enthaltenen Nährstoffe. In Kraft getreten ist die neue Verordnung am 11. Juni 2021.

Es gibt nur wenige Ausnahmen

Lediglich in nicht zusammenhängend bebauten Gebieten ist das Verbrennen noch erlaubt. Aber auch nur dann, wenn es keine Alternativen gibt. Außerdem müssen diese Verfeuerungen der Gartenabfällen vorher bei der Abfallbehörde angezeigt werden. Übrigens: Wer seine Gartenabfälle einfach in die Natur kippt, muss mit Bußgeldern rechnen.

Brauchtumsfeuer bleiben erlaubt

Brauchtumsfeuer wie Biikebrennen, Osterfeuer oder das private Lagerfeuer unter Beachtung des Natur- und Artenschutzes bleiben erlaubt. Weitere Ausnahmen gelten im gewerblichen Bereich der Baumschulen, des Gartenbaus und der Landschaftspflege. In diesen Fällen ist keine Anzeigepflicht gegeben.