Jahresmitgliederversammlung 2018

Die gut besuchte Jahresmitgliederversammlung des Vereins am 09. März 2018 im „Haus der Gartenfreunde“ hatte ein umfangreiches Programm zu bewältigen. So standen, außer dem Bericht des Vorsitzenden, Karl-Heinz Sommerfeld, auch der Rechnungsabschluß 2017 und der Haushaltsvoranschlag 2018 auf der Tagesordnung. Der Jahresbericht des Vorsitzenden wurde mit Beifall aufgenommen. Nach dem vorgelegten Kassenbericht wurde dem Vorstand einstimmig Entlastung erteilt. der Haushaltsvoranschlag 2018 sowie der Jahresarbeitsplan 2018 wurden einstimmig angenommen.

Auch bei den personellen Entscheidungen setzten die Gartenfreunde auf bewährte Kräfte. So wurde Karl-Heinz Sommerfeld ohne Gegenstimme erneut als Vorsitzender des Kleingärtnervereins Elmschenhagen von 1946 e.V. für weitere vier Jahre in seinem Amt bestätigt. Silke Schröder wurde zur Rechnungsführerin, Andrea Lange zur Schriftführerin und Thomas Mibrodt zum Landverwalter wiedergewählt. Weiterhin wählte die Versammlung Brigitte Hansen, Sabrina Pöhler und Martin Winkhaus zu Revisoren. Der Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrages um die langfristigen Instandhaltung des Vereinsheimes zu sichern, wurde einstimmig angenommen.

Der Vorstand bedankt sich für den harmonischen Verlauf der Veranstaltung und wünscht allen für das neue Gartenjahr 2018 recht viel Gesundheit, Schaffenskraft und den guten Willen das Vereinsleben sowie die Gestaltung der Kleingartenanlagen weiter voranzubringen.


Einfach nur LECKER !

Haxenessen bei den Kleingärtnern in Elmschenhagen.

Etwa 45 Gäste konnte der Kleingärtnerverein Elmschenhagen von 1946 e.V. zum Haxenessen, am 03.03.2018 im gut besetzten, und nach zünftigem Essen duftenden Vereinsheim begrüßen. Angeboten wurde eine leckere Schweinshaxe (oder Eisbein) mit Sauerkraut und Brot, dazu gab es ein Freigetränk.

Haxenessen

Ganz klar, dass viele Kleingärtnerrinnen und Kleingärtner, aber auch Gäste dieses Angebot freudig annahmen.

 

Den engagierten Helferinnen und Helfer, die mal wieder ehrenamtlich zur Verfügung standen und zum erfolgreichen Verlauf dieser Veranstaltung beigetragen haben, ein herzliches Dankeschön. Es zeigte sich mal wieder, wie wichtig das Ehrenamt für Vereine und Gesellschaft ist.

 


Silvesterparty 2017

Begrüssen Sie mit uns das neue Jahr im „Haus der Gartenfreunde“. Beginnen wollen wir um 19:00 Uhr. Zu einem All-In-Preis von 20,00 € bieten wir ein reichhaltiges Getränkesortiment, sowie ein hochwertiges Buffet an. Anmeldungen nehmen wir noch bis zum 23.12.2017 entgegen: Persönlich in der Geschäftsstelle, telefonisch unter 0431/781188 oder per email info@kgv-e.de. Gäste sind herzlich Willkommen.

silvesterfleyer


Beitragsanpassung ab 01.01.2018

Die außerordentliche Mitgliederversammlung 2017 hat am 27. Oktober eine Beitragsanpassung von 10,00 €, ab dem 01.01.2018 mit großer Mehrheit zugestimmt. Somit erhöht sich der Jahresmitgliedsbeitrag:

  • für aktive Mitglieder von 50,00 € auf 60,00 €,
  • für Ehemitgliedschaft von 15,00 € auf 25,00 €,
  • für fördernde Mitglieder von 30,00 auf 40,00 €.

Begründung:

Die Anpassung der Mitgliedsbeiträge sichert dem KGV Elmschenhagen die finanzielle Basis und gewährleistet die Kontinuität der Vereinsarbeit. Viele vergessen nämlich, dass auch auf die Vereine die Preisspirale wirkt, so dass ständig mehr Mittel aufgewendet werden müssen um die Vereinsarbeit absichern zu können.

Die Gründe der Beitragsanpassung sind unter anderem:

  • Allgemeine Preissteigerungen wirken sich auf den Verein aus (Versicherungen, Büromaterial, Wartungskosten usw.)
  • steigende Energiekosten (Strom, Wasser, Treibstoff).
  • Anhebung der Verbandsbeiträge.
  • Die letzte Beitragsanpassung liegt langjährig zurück.

Um das Ausgabevolumen weiterhin zu decken, ist diese Beitragserhöhung unumgänglich.


Pachterhöhung ab Januar 2018

Ab dem 01.01.2018 wird auf der Grundlage des Vergleichs im Rechtstreit zwischen Stadt Kiel und Kreisverband Kiel der Kleingärtner eine Pachterhöhung vorgenommen.

Die Parteien vereinbaren einen parzellenbezogenen Pachtzins i.H.v. 21 Cent pro qm. Nach 3 Jahren wird eine erneute Pachtberechnung auf Basis eines zuvor eingeholten Gutachtens gemäß § 5 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz durchgeführt.

Mit Zustellung der Rechnung 2018 gilt der neue Pachtzins.