Kieler Woche, Stadtteilfest Elmschenhagen.

Bei sommerlichen Temperaturen präsentierte sich der Kleingärtnerverein Elmschenhagen von 1946 e.V. am 23.06.2016 beim Stadtteilfest in Elmschenhagen auf dem Andreas-Hofer-Platz.

Internationale Folklore, Tanz und Aktionen für Kinder lockten auch diesmal wieder viele Besucher nach Elmschenhagen. Gewerbetreibende und Vereine nahmen mit Info-Stände teil. Es wurde auf die Torwand geschossen, es gab eine Tombola, eine Hüpfburg, einen Streichelzoo und Ponyreiten. Für das leibliche Wohl war natürlich auch gesorgt. Der KGV Elmschenhagen verloste attraktive Preise, so dass der Stand mit dem Glücksrad ständig umlagert war. Mitwirkende, Organisationsteam und Besucher hatten ebenso viel Spaß wie die Kinder.

Auch hier nochmal ein herzliches Dankeschön an alle Helfer und Mitwirkende, die mal wieder ehrenamtlich unterwegs waren.


Tag der offenen (Garten)Tür

Am 12.06.2016 veranstaltete der Kleingärtnerverein Elmschenhagen von 1946 e.V. zum 35. Mal seinen „Tag der offenen (Garten)Tür“, der nicht nur Einblicke in die Naturverbundenheit mit Freizeitaktivitäten bot, sondern den Besuchern auch die Vorteile einer Gartenbewirtschaftung im Rahmen des Vereins vermitteln soll.

Denn die Kleingärten stehen in Deutschland unter einem besonderen gesetzlichen Schutz. Das Kleingartengesetz von 1983 (zuletzt geändert am 19. Sept. 2006) regelt mit dem Begriff der „Kleingärtnerischen Nutzung“ die Zweckbestimmung und nennt die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit. die sogenannte „Drittelteilung“ einer Parzelle ist gängige Praxis in Deutschland und besagt, dass Gartenerzeugnisse, Zierpflanzen und Gräser, sowie bauliche Anlagen, Wege usw. in einem gewissen Verhältnis zu einander stehen müssen. Weiterhin schützt es die Nutzer durch die Begrenzung des Pachtzinses und verankert einen Kündigungsschutz, ohne den jederzeit und ohne Bedingungen eine Kündigung mit jährlicher Kündigungsfrist möglich wäre. Es regelt außerdem die Entschädigung durch die Grundstückseigentümer und die Verpflichtung zur Schaffung von Ersatzland für Dauergärten.

Rund um das Vereinsheim wurde ein buntes Programm geboten. Frühschoppen mit Live-Musik, Führungen durch die Anlagen, Pflanzentauschbörse und Infostände, sowie der Nachwuchs des Kaninchenzüchtervereins U24 Kieler Ostufer, der beim „Kanin-Hop“ die Kaninchen verschiedener Rassen über Hindernisse springen ließ, trugen zum großen Erfolg dieses Tages bei.

Auch kulinarisch waren die Besucher bestens versorgt. Für den Mittagstisch waren Erbsensuppe, Räucherfisch vom „Fisch-Uwe“, Gegrilltes und kühle Getränke im Angebot, in den Nachmittagsstunden gab es Kaffee und selbstgebackenen Kuchen.

Unter den zahlreichen Gästen waren auch einige Prominente. Für verdiente Kleingärtner wurden wieder Ehrungen vorgenommen. Für seine besonderen Verdienste, Leistungen und persönlichen Engagement um den Kleingärtnerverein Elmschenhagen von 1946 e.V. wurde der Gartenfreund Klaus Wiens zum Ehrenmitglied ernannt.

Stimmung, Frohsinn und gute Laune ließen die Gäste und Mitglieder recht lange in froher Runde beisammen sein.

Der Vorstand bedankt sich hiermit noch einmal bei allen Teilnehmern, beim Festausschuss und allen fleißigen Helfern, die es erst möglich machten, dass dieses Fest stattfinden konnte, ohne Euch geht es nicht!


Kleingarten-Entwicklungs-Konzept (KEK)

Es ist geschaft: Der Entwurf für ein Kleingarten-Entwicklungs-Konzept liegt vor.Über Gespräche am Gartentisch in einzelnen Vereinen, diverse Workshops und „Talk Walks“ im Rahmen der öffentlichen Bürgerbeteiligung wurden viele Ideen, Anregungen, Probleme und Lösungsvorschläge gesammelt. Der daraus entwickelte erste Konzeptentwurf wird jetzt für die jeweiligen Stadtgebiete vorgestellt. Kiel-Ost (betrifft Elmschenhagen) am Dienstag, den 03. Mai 2016 von 19:00 bis 21:00 Uhr im RBZ Technik, Geschwister-Scholl-Str. 9.


Neues Eichgesetz

Mess- und Eichgesetz im Verein beachten!

Ab dem 01.01.2015 sind das neue Mess- und Eichgesetz sowie die neue Mess- und Eichverordnung in Kraft. Für uns als Kleingärtnerverein betrifft es die Wasseruhren, die Verwendung finden bei der Verbrauchsabrechnung der einzelnen Gartenparzellen.

Neu in diesem Gesetz ist nun eine Meldepflicht für ab den 01.01.2015 neu verwendete oder gewechselte Wasseruhren. Vor dem 31.12.2014 bereits verwendete Messgeräte sind von der Meldepflicht nicht betroffen.

Gemeldet werden muss nicht jede einzelne Wasseruhr, sondern nur die verwendete Gerätetype ist einmalig zu melden. Es ist jedoch eine interne Liste zu führen, in der dieses Messgerät registriert und festgehalten wird, wann und in welchem Garten es nach dem 01.01.2015 gewechselt oder neu eingebaut wurde. Diese Liste muss auf Verlangen dem Eichamt vorgelegt werden.

Um unnötige Meldungen zu vermeiden, werden wir in Zukunft nur noch einen Gerätetype verwenden und diese auch zentral beschaffen. Der Verein wird sich einen Überblick über die verwendeten Messgeräte verschaffen, insbesondere darüber, ob diese geeicht sind und von wann die entsprechende Eichung stammt. Die Eichfrist (immer ab Herstellerjahr bzw. Jahr der letzten Eichung) beträgt bei Wasserzähler für Kaltwasser 6 Jahre.

Alle Messgeräte deren Eichung erloschen ist, werden nur noch durch die Wasserwarte ausgetauscht. Das neue Messgerät kostet inkl. Einbau 20,00 €. Sollte der Absperrhahn oder Entlüftungshahn defekt sein, wird dieser gleich mit gewechselt, entsprechend wird sich der Zahlbetrag erhöhen.

Die Nichteinhaltung der Bestimmungen des Eichgesetzes kann mit Bußgeldern bis 50.000,00 € geahndet werden, haben Sie also bitte Verständnis für diese Maßnahme.


Festausschuß

Neue Zusammensetzung des Festausschusses:

Veronika Beisner (Sprecherin), Brigitte Hansen, Karin Hänel und Birgit Buja.