• 04.Dez

    Versicherung

    Was ist nach Eintritt eines Schadenfalles zu beachten?

    Der durch das Schadenereignis geschaffene Zustand darf – außer bei einer Notreparatur – ohne Erlaubnis des Versicherers nicht verändert werden (Abräumung/Entsorgung), damit eine zweifelsfreie Feststellung der Schadenursache und -höhe nicht erschwert oder unmöglich gemacht wird. Bei Schäden durch Feuer, Explosion oder Einbruchdiebstahl ist uinverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Brandschäden sind sofort dem Landesverband zu melden, da gegebenenfalls eine Besichtigung erforderlich ist. Bei den Vereinen bzw. Verbänden ist die Schadenanzeige erhältlich. Dieses Formular ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Es sind alle Unterlagen beizufügen, die als Nachweis zur Höhe des Schadens erforderlich sind (im Original: Rechnungen, Quittungen, Reparaturkostenbelege, bei Feuer-, Sturm- und Hagelschäden auch Fotos). Bei unvollständig oder unleserlich ausgefüllten bzw. nicht eigenhändig unterschriebenen Schadenanzeigen erfolgt keine Bearbeitung. Die ausgefüllte Schadenanzeige mit Anlagen (auch Anzeigebestätigung der Polizei) ist unverzüglich über den Verein dem Landesverband einzureichen.

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